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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themasuche Leitstellenerlass NRW17 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW529098
Datum20.12.2008 16:14      MSG-Nr: [ 529098 ]6841 x gelesen

Geschrieben von Hubert KohnenJetzt mal Frage an alle Werkfeuerwehren?
Wie ist bei Euch die Besetzung und Qualifizierung der Leitstellenmitarbeiter geregelt?
Was passiert wenn jemand in einem Werk (über Festnetz) die 112 wählt? Läuft die auf der Leitstelle der Werkfeuerwehr auf oder geht zur zuständigen öffentlichen Leitstelle?

Na, wie schaut es aus? Hat jemand eine Antwort? Wie ist das Disponentenpersonal bei Werkfeuerwehren augebildet?
Gegenfrage - handelt es sich in einem großen Werk (Bayer, BASF, FraPo usw.) überhaupt um eine Leitstelle?
Ich lasse mal meinen Gedanken freien Lauf
1) ich schalte den Notruf (112 oder 4444 oder 1234 o.ä) auf die Zentrale der Werkfeuerwehr. Nun muß ich in meiner LEITSTELLE für qualifiziertes Personal sorgen ( B 3 + Rett Ass).

2) ich schalte den Notruf (112 oder 4444 oder 1234 o.ä.) auf die Zentrale der Werkfeuerwehr. Nun beschließt der Betreiber (Firmeninhaber) das es sich NICHT um eine Leitstelle handelt, sondern um eine "Feuermeldestelle" oder "Zentrale" oder "Call-Center". Notrufe müssen "nur" entgegengenommen und an die richtige Leitstelle weitergegeben werden. Also brauche ich auch kein oder nur wesentlich geringer qualifiziertes Personal, nämlich reine Telefonisten oder Call Center agents.
Begründung: LEITSTELLE ist ein geschützter Begriff und Aufgabe der öffentlichen Hand. Also kann und darf eine Werkfeuerwehr gar keine Leitstelle einrichten.

Jetzt meine Frage - ist der Gedankengang 2 möglich?
Wer kennt solche Fälle?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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