News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | suche Leitstellenerlass NRW | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 528788 | ||
Datum | 18.12.2008 20:26 MSG-Nr: [ 528788 ] | 6734 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Steinbeck Haben die nicht intern eine ganz andere? Gibt wohl eine neue Vorschrift das auf allen Bundeswehrplätzen (Kasernen, Flugplätzen usw.) die Notrufnummern 110 und 112 a) gewählt werden können müssen (Kompliziertes Deutsch) b) an qualifizierter Stelle auflaufen und bearbeitet werden müssen. Geschrieben von Oliver Steinbeck Wie sieht es mit der Notrufnummer 112 auf Bundeswehrplätzen aus? Unabhängig davon- ist es nicht egal ob ich ein Feuer oder einen medizinischen Notfall über 112 oder 1234 oder 4444 oder 333 melde? Der Inhalt und die Hilfeerwartung ist die Gleiche, oder ? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|