Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | suche Leitstellenerlass NRW | 17 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 528744 |
Datum | 18.12.2008 19:11 MSG-Nr: [ 528744 ] | 7088 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Geschrieben von Dietmar ReimerSeit wann gibt die AGBF Erlasse heraus? Und dann noch für NRW? ;-))
Keine Ahnung ob es ein Erlass ist, ob es rechtlichen Charakter hat oder nur eine Empfehlung. Jedenfalls steht drin welche Qualifikation / Ausbildung ein Mitarbeiter haben muß, der die Notrufabfrage macht. Also Danke an Philip.
Geschrieben von Dietmar ReimerSeit wann gibt die AGBF Erlasse heraus
Wie ist es denn mit der Hilfsfrist in NRW? Kommt die nicht auch von der AGBF oder basiert zumindest auf deren Empfehlung?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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