Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Straßenstrich... | 24 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 528670 |
Datum | 18.12.2008 12:53 MSG-Nr: [ 528670 ] | 9161 x gelesen |
Hallo!
Aus dem Artikel:
Volker S. musste sich allerdings wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten: Eine Blutprobe hatte 1,68 Promille ergeben.
In erster Instanz wurde der 33-Jährige zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Zudem wurde der Führerschein entzogen und eine dreimonatige Sperre verhängt.
Ja was denn nun? Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Bei der Promillezahl wäre wohl ein Führerscheinentzug angemessen mit dem Hinweis an die FEB vor ableuf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Des weiteren müsste bei der hohen Promillezahl eine MPU seitens der FEB angeordnet werden.
Sollte der Straftäter nur eine dreimonatige Sperre bekommen haben, wäre dies in meinen Augen ein Justizskandal! Aber evtl. ist der Fall schon älter?
Gruß vom Berg
Jakob
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Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.
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| 17.12.2008 21:57 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 17.12.2008 22:48 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 17.12.2008 23:44 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 18.12.2008 08:36 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 18.12.2008 12:53 |
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Jako7b T7., Bischheim |
| 18.12.2008 13:06 |
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Jako7b T7., Bischheim |
| 18.12.2008 18:34 |
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Adol7f H7., Rosenheim |
| 18.12.2008 18:52 |
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., Diepersdorf | |