News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Straßenstrich... | 24 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 528629 | ||
Datum | 18.12.2008 08:36 MSG-Nr: [ 528629 ] | 9745 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Jürgen. Dein Verständnis in Ehren (wobei ich das bei Deinem Beruf wiederum nicht verstehe). Aber das Bewegen eines Einsatzfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss alleine wäre für mich schon ein Ausschlußgrund. Hi Christian! Genau das ist der Grund. Bei uns wird man in so einem Fall (natürlich als Erstfall) auch nicht sofort entlassen. Kenne da einen Fall aus unserer Landeshauptstadt der ähnlich ablief (ist aber schon 25 Jahre her). Strafe ist klar (Führerscheinentzug, Geldstrafe, Maßnahmen der Feuerwehr u.s.w.). Ein sofortiger Ausschluss wäre m. E. doch ein bisschen hart. Vor allem, wenn bislang noch nie was vorgekommen ist. Ich könnte mir vorstellen, dass der Feuerwehrmann neben der strafrechtlichen Konsequenzen bis auf Weiteres nur noch als "einfacher" Feuerwehrmann seinen Dienst versieht und er sich i. S. Alkohol selbst eine 0,0 Promille Grenze auferlegt. Wem wäre mit einer Entlassung geholfen? Könnte man es nicht mit anderen Maßnahmen regeln? Ich denke schon! Gruß, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|