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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Straßenstrich... | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 528613 | ||
Datum | 17.12.2008 23:44 MSG-Nr: [ 528613 ] | 10066 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Seine Strafe hat er ja bekommen! Wünsche ihm, dass die Feuerwehr nicht zu hart mit ihm ins Gericht geht! Jürgen. Dein Verständnis in Ehren (wobei ich das bei Deinem Beruf wiederum nicht verstehe). Aber das Bewegen eines Einsatzfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss alleine wäre für mich schon ein Ausschlußgrund. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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