Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Schutzkleidung bei TH | 17 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 528150 |
Datum | 16.12.2008 06:03 MSG-Nr: [ 528150 ] | 4674 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
In my Opinion = meiner Meinung nach
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Wolfgang Schmidtnur weil es so eben nicht in der UVV Feuerwehr steht?
Und es steht IMO doch drin.
vgl Geschrieben von ---§12 UVV Feuerwehren--- (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
sind.
In den Durchführungsanleitungen wird auf die R 192 verwiesen. Dort vor allem interessant der Punkt 3.1.1.1
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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