Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge |
Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 527980 |
Datum | 15.12.2008 00:24 MSG-Nr: [ 527980 ] | 9770 x gelesen |
Grundgesetz
Geschrieben von Fabio SickerNach hinten kann es los gehen wenn etwas passiert und kein berechtigtes Aufsichtspersonal vorhanden war! Dann möchte ich nicht in der Haut des Kommandanten stecken, weil er dazu verpflichtet ist Aufsicht zu verfügung zu stellen.
Hm, gleitet jetzt etwas ab, aber letztens wurde über das Thema "Schwimmen gehen" gesprochen... ich denke, das dies durchaus mittlerweile ein nicht ganz einfaches Thema ist, weil grad Tobereinen im Wasser ausufern und zu Lasten nicht so guter Schwimmer gehen können.
Gesetzt dem Fall, man beschließt mit den JFlern an einen Badesee schwimmen zu gehen - braucht es da nun eine Einverständniserklärung der Eltern oder nicht? Und wie ist das mit JFlern, die eben nur mit Hilfsmitteln schwimmen können? Es ist nämlich nicht selbstverständlich, das alle Kinder schwimmen können oder sich im Wasser so sicher fühlen, das sie ggf. Übergriffen von besseren Schwimmern (untertauchen etc.) gewachsen sind.
Und weder ein "dann musst du eben zu Hause bleiben!" noch ein "stell´ dich nicht so an!" sind adäquate Mittel um den Kindern und Jugendlichen damit gerecht zu weden. Nicht, das es bei uns bislang vorgekommen wäre, aber ich kenne das ähnlich...
Manuela
nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)
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