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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 527959 | ||
Datum | 14.12.2008 22:59 MSG-Nr: [ 527959 ] | 9651 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Christian Fischer Wenn Du bei der Trockensaugprobe feststellst, daß die Pumpe undicht ist dann kommt als nächstes die Frage "wo". Und da kannst Du dann nacheinander die Abgänge mit Blindkupplungen verschließen. Oder mit dem B-Strahlrohr oder mit dem Schaumrohr, oder... Eine Blindkupplung ist also auch dafür nicht notwendig. BTW (weils gerade zur Jahreszeit passt): Es gab hier mal den Ansatz, im Winter die aussenliegenden Abgänge _nicht_ mit Blindkupplungen zu verschliessen, sondern mit Einmalhandschuhen vor Verschmutzung zu schützen. Nachdem man mal bei einem Feuer erst mit festgefrorenen Blindkupplungen kämpfen musste... Gruß, Henning | ||||
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