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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 527951 | ||
Datum | 14.12.2008 22:45 MSG-Nr: [ 527951 ] | 9709 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Will fragen ob ich bei meiner Ma-Ausbildung was verpasst habe ;-). Nö. Wenn Du bei der Trockensaugprobe feststellst, daß die Pumpe undicht ist dann kommt als nächstes die Frage "wo". Und da kannst Du dann nacheinander die Abgänge mit Blindkupplungen verschließen. Wenn die Undichtigkeit weg ist, hast Du den Übeltäter gefunden und das zugehörigen Ventil austauschen/ reparieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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