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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 527927 | ||
Datum | 14.12.2008 21:39 MSG-Nr: [ 527927 ] | 9629 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Magnus Hammerl Generell muss ein Jugendwart in erster Linie für seine Tätigkeit GEEIGNET sein, dazu gehört für meine Begriffe auch eine entsprechende Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung (und auch die Bereitschaft dazu). Die entsprechende Qualifikation erhält man außer durch Lebenserfahrung mit durch die Absolvierung entsprechender Lehrgänge wie z.B. in BaWü den Jugendgruppenleiter-Lehrgang und Jugendwartlehrgang. Ich meine, für jede JF ist es zumutbar, dass einige ihrer Betreuer die entsprechenen Lehrgänge besuchen können. Die Jugendleiterlehrgänge kann man auch bei anderen Jugend-Organisation absolvieren, dafür gibts selbst in unserer JF Beispiele. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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