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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 527850 | ||
Datum | 14.12.2008 16:41 MSG-Nr: [ 527850 ] | 9770 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Annette Stoll In Hessen muss ein Jugendfeuerwehrwart einen Gruppenführerlergang haben Was bekommt man da über Aufsichtspflicht und dergleichen beigebracht? Geschrieben von Annette Stoll und die Berechtigung besitzen oder erwerben, eine Juleica zu bekommen. naja... z.B. Die Ausweisinhaber sollen eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung für ihre Aufgabe als Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu führen. Dafür ist mindestens die Teilnahme an einer Jugendleiteiter-Grundausbildung nach näherer Bestimmung des jeweiligen Trägers erforderlich. Die Teilnahme ist durch den Träger zu bestätigen. Grüße Magnus | ||||
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