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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge | ||
Autor | Fabi8o 8S., Metten / Bayern | 527847 | ||
Datum | 14.12.2008 16:25 MSG-Nr: [ 527847 ] | 9730 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuela v. Häfen Wo steht das eigentlich, das der JFW eine Ausbildung braucht? Ist das nicht eher eine "Kaugummieinstellung" Marke "natürlich wäre es schön, wenn ein JFW eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hat, aber vorgeschrieben ist es nun einmal nicht...???" Unser JFW hat definitiv KEINE Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, sondern weigert sich beständig an so einer Ausblidung teilzunehmen. Dann übernimmt der Kommandant die Verantwortung der Jugend. Rechtlich ist aber Aufsichtspersonal mit Pädagogischer Ausbildung (z.B. Lehrer) oder Jugendwart pflicht! Nach hinten kann es los gehen wenn etwas passiert und kein berechtigtes Aufsichtspersonal vorhanden war! Dann möchte ich nicht in der Haut des Kommandanten stecken, weil er dazu verpflichtet ist Aufsicht zu verfügung zu stellen. | ||||
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