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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 527574 | ||
Datum | 12.12.2008 16:53 MSG-Nr: [ 527574 ] | 8417 x gelesen | ||
Freundliches Anschreiben an die Personalverwaltung, Personalamt , Amt 11 oder Fachbereich Personal (je nachdem wie das bei Euch genannt wird), das ganze "auf dem Dienstweg (a.d.D.) mit der Bitte, unter Bezug auf die LVO und den von Dir genannten Gründen eine Verkürzung der Probezeit in Betracht zu ziehen. Jeder auf dem Dienstweg der damit zu tun hat wird seinen Senf dazu geben und am Ende wird sich zeigen ob der Antrag Erfolg hat. Sollte der Antrag beim Personalamt ohne Wissen des Fachamtes bereits vorliegen würde ich vor dem Gespräch den AL / SGL / FBL zumindest informieren und seine Einschätzung einholen. Im Regelfall wird nämlich vor dem z.A. Wegfall noch eine Beurteilung eingeholt und die ist dabei nicht ganz unerheblich. Gruß Udo Walbrodt | ||||
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