News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 527543 | ||
Datum | 12.12.2008 15:08 MSG-Nr: [ 527543 ] | 8736 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Hansen Der Beamte auf Probe kann ferner entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: Ja und noch ganz andere Gründe, wieso es sich lohnt auch etwas schneller die Lebensanstellung zu erhalten. Geschrieben von Paul Hansen Doch nicht soo blauäugig oder? Bezog sich auf diesen Satz: Geschrieben von Paul Hansen bist Du als Beamter auf Probe in einem sicheren Beamtenverhältniss So sicher ist das ganze ja (auch nach Deiner eigenen Aussage) dann doch nicht, oder? Gruß Dirk | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|