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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beiträge | ||
Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 527539 | ||
Datum | 12.12.2008 14:45 MSG-Nr: [ 527539 ] | 8543 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Brokatzky Wenn ich als Lebenszeitbeamter diese Löffel klaue, hab ich auch ein Problem. Was aber nicht unbedingt die entlassung nach sich zieht. Zitat aus www.juraforum.de Der Beamte auf Probe kann ferner entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: ein Verhalten, das bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, oder Doch nicht soo blauäugig oder? | ||||
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