Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Schnittschutzkleidung auf dem Bau | 84 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 527467 |
Datum | 12.12.2008 12:18 MSG-Nr: [ 527467 ] | 38166 x gelesen |
Themengruppe: | Gefahren an der Einsatzstelle |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Mitja SuchorskiIch meine, es gibt einige Wehren, die haben Elektrokettensägen für die Arbeit aus dem DLK-/TM-Korb heraus.
Ja, hier häufig der Fall. Als Begründung hört man öfters, dass nur Elektrosägen zulässig wären. Rein vom Regelwerk aus betrachtet halte ich dies für zweifelhaft, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung kann natürlich zu einem anderen Ergebnis führen. Unten stehendes kann und soll gerne kommentiert und evtl. verbessert werden!
Die für die Verwendung zur Kettensäge in Korb der Drehleiter heranzuziehende Regelwerke wären die FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - (Kapitel 13.4, S. 91 f.), die GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Kapitel C18, S. 229-234; Kapitel C19, S. 235-241) sowie die GUV-I 8624 Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge ( Kapitel 3.5, S. 11).
Die FwDV schreibt dazu Folgendes:
"● Im Wirkungsbereich der Motorkettensäge dürfen sich keine anderen Personen aufhalten. Beim Einsatz der Motorkettensäge vom Rettungskorb der Drehleiter aus soll sich nur der Sägenführer im Korb aufhalten.
● Vom Rettungskorb aus sollen nur Motorsägen bis zu 6,5 kg Gesamtgewicht und einer Schienenlänge von bis zu 40 Zentimetern eingesetzt werden."
Die Verwendung von Kettensäge mit Verbrennungsmotor wird demnach nicht verboten.
In der GUV-I 8651 wird ebenfals nicht auf die Unterscheidung Elektro- bzw. Verbrennungsmotor eingegangen. Auf Seite 236 wird ein Bild eines Kettensägeneinsatz vom Korb einer Drehleiter aus gezeigt, dabei wird eine Kettensäge mit Verbrennungsmotor verwendet.
In der GUV-I 8624 wird die Verwendung einer Kettensäge mit Verbrennungsmotor für einige Ausbildungsinhalte erforderlich:
"Modul 5: Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von
Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (Dauer: 2 Tage)
[...]
b) Kenntnisse
[...]
• sichere Arbeitstechniken, wie z.B.
[...]
– Starten der Motorsäge außerhalb des Arbeitskorbes"
Dieser Punkt wäre bei einem existierenden Verbot für Verbrennungsmotoren sinnbefreit.
MkG Sascha
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