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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaProjekt 17 1/2 in Baden-Württemberg19 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg527422
Datum12.12.2008 10:24      MSG-Nr: [ 527422 ]4601 x gelesen
Infos:
  • 22.10.10 "Backnanger Thesen zum Projekt 17 1/2"
  • 20.12.08 Projekt " 17 1/2"

  • Guten Taqg

    Geschrieben von Fabian Joswig


    Ist jetzt schon in ganz Baden-Württemberg möglich mit 17 1/2 in die Aktive Wehr übernommen zu werden?

    Interessant dieser Absatz:

    "Senkung des Aufnahmealters in die Einsatzabteilung:
    Viele Mitglieder verlassen ab dem Alter von 16 Jahren die Jugendfeuerwehren wieder oder treten von der Jugendfeuerwehr nicht in die Einsatzabteilungen über. Eine der Ursachen hierfür dürfte der späte gesetzlich vorgesehene Zeitpunkt des Übertritts von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung mit Vollendung des 18. Lebensjahres sein. Hierin sind sich die Verantwortlichen in den Feuerwehren einig. Diskussionswür-dig ist die Frage, wann der Übertritt in die Einsatzabteilung erfolgen soll. Als Aufnah-mealter in die Einsatzabteilung könnte das vollendete 16. oder 17. Lebensjahr im Ge-setz festgelegt werden.
    Da Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Beschränkungen beispielswei-se hinsichtlich der Arbeitszeit und der Pausenregelungen unterworfen sind und bei ge-fährlichen Arbeiten Beschäftigungsverbote bestehen, haben sich die Beteiligten für das vollendete 17. Lebensjahr als Eintrittsalter in die Einsatzabteilung und damit auch als Übertrittszeitpunkt von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung ausgespro-chen. Was in arbeitsrechtlichen Regelungen zum Schutz der Jugendlichen festgelegt ist, sollte aufgrund der Gefahrensituation erst recht für Feuerwehreinsätze gelten. Die Jugendlichen sind ab dem vollendeten 17. Lebensjahr in die Einsatzabteilung einge-gliedert, können dort am Übungsdienst und an Ausbildungen teilnehmen und auf den Einsatzdienst vorbereitet werden. Am Einsatzgeschehen selbst können sie aber erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen.
    "

    hierzu aus dem

    -" Gesetzentwurf zur Änderung des FW-Gesetz für BaWü".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     30.10.2008 18:54 Fabi7an 7J., Nürtingen
     30.10.2008 18:58 ., Kirchheim unter Teck
     30.10.2008 19:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     30.10.2008 19:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.10.2008 21:01 Lutz7 W.7, Düren
     30.10.2008 21:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.10.2008 21:13 ., Kirchheim unter Teck
     30.10.2008 21:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.10.2008 16:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     30.10.2008 22:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     06.12.2008 12:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     31.10.2008 16:43 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     31.10.2008 18:50 Fabi7an 7J., Nürtingen
     12.12.2008 10:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.10.2010 15:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     23.10.2010 07:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.10.2010 11:41 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.10.2010 23:30 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     28.10.2010 06:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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