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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 527181 | ||
Datum | 11.12.2008 08:34 MSG-Nr: [ 527181 ] | 5895 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Patrick Österlen Man kann den "Dienst an der Waffe" nach dem man einberufen wurde und schon in der Kaserne ist nur in den ersten 3 Monaten verweigern. Aber dafür muss man eine Verweigerung von mindestens 2 DIN A4 Seiten schreiben und eine sehr gute Begründung bringen. beide Aussagen sind nicht richtig, den Dienst an der Waffe kann man jeder Zeit verweigern und bei der Begründung gibt es keine pauschale Aussage das kommt auf den Einzefall an. mfG Hilmar | ||||
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