| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Emmering / Bayern | 526977 | ||
| Datum | 10.12.2008 16:54 MSG-Nr: [ 526977 ] | 6099 x gelesen | ||
Hallo, also ich kann von meiner Sicht aus reden. Als bei mir die Einberufung inkl. Fahrkarte ankam, hab ich mich sofort ans Telefon gesetzt und im Landratsamt angerufen und ihnen mittgeteilt das ich mich bei der Feuerwehr verpflichten will. Die haben mir gleich einen Fragebogen zugeschickt. Diesen habe ich dann wieder ans Landratsamt zurück geschickt und innerhalb von zwei Wochen ist dann ein Schreiben von der Bundeswehr gekommen das ich meine Einberufung und Fahrkarte zurücksenden soll. Hat gut geklappt bei mir. Was man bei einen Kameraden von meiner Wehr jetzt nicht sagen kann. Dem wurde die Verpflichtung momentan (Kommandant hat Brief an Bundeswehr geschrieben) nicht genehmigt da die Bundeswehr in eingerechnet hat. Mal sehen was da jetzt dann rauskommt nach dem Schreiben vom Kdt. Liebe Grüße Manu | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|