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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 526968 | ||
Datum | 10.12.2008 16:30 MSG-Nr: [ 526968 ] | 5979 x gelesen | ||
Hallo Patrick, Geschrieben von Patrick Österlen mein Bruder wurde einbezogen und hat dann gesagt er wolle noch verweigern, da hieß es, er muss es aber vor dem Gelöbnis machen. Das war aber nur eine fürsorgliche Aussage seiner Vorgesetzten bei der Bundeswehr und begründet sich auf Erfahrungswerte. Eine Verweigerung mit abgelegtem Gelöbnis ist deutlich schwerer zu begründen. Wobei man das Gelöbnis auch verweigern kann, nur das erzeugt auch wieder viel Papier.... ;-) Ein zeitliche Befristung gibt es nicht für die Gewissensentscheidung. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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