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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 526967 | ||
Datum | 10.12.2008 16:25 MSG-Nr: [ 526967 ] | 6017 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Pieper Also ich hab mich nach der Musterung freistellen lassen. Weil man braucht sich ja nicht "umsonst" freistellen lassen wenn man nicht tauglich ist... Ich habe das ähnlich gemacht, jedoch mit dem Unterschied das ich die Musterung sogar "brauchte" um Freigestellt zu werden. Zusammen mit dem Antrag auf Freistellung war auch der Musterungsbescheid mit der entsprechenden Tauglichkeit einzureichen. Alternativ hätte inzwischen wohl auch eine ärtzliche Untersuchung gereicht (G26.3), die hatte ich damals mangels Alter aber noch nicht. btw. Bin 1998 Freigestellt worden. | ||||
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