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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 526955 | ||
Datum | 10.12.2008 15:40 MSG-Nr: [ 526955 ] | 6113 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Becker war gerade bei uns ein Problem. Laut Sachbearbeiter Brandschutzamt kann man nur freigestellt werden, wenn die Zuteilung zu einer BW-Einheit noch nicht erfolgt ist. Wen man im großen Lostopf ist, ist der Zug abgefahren. Ist vielleicht auch lokal unterschiedlich, wie motiviert die Sachbearbeiter sind... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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