Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 F.8, Rosenberg, OT Hirschlanden / Baden-Württemberg | 526949 |
Datum | 10.12.2008 15:27 MSG-Nr: [ 526949 ] | 6159 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hilfsorganisation
Mahlzeit!
Geschrieben von ---Patrick Österlen---
Wenn das einer ist, der nur zur FF oder anderer HiOrg geht, damit er net zum Bund muss versteh ich das, wenn aber einer sowiso bei der fuerwehr ist und sich im klaren ist, dass er eh den Rest seines Lebens dabei bleibt, kann der doch auch schon vorher die freistellung beantragen.
War bei mir genauso: Einladung zur Musterung bekommen, damit zum Abt.-Kdt. gegangen, alles mit der Gemeindeverwaltung abgeklärt, und 2 Wochen später kam die "Ausladung zur Musterung"...
Alle rennen raus, Wir rennen rein... Feuerwehr - 112!
Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
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| 10.12.2008 14:41 |
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Katj7a R7., Köln |
| 10.12.2008 14:46 |
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., Berlin | |