Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 526947 |
Datum | 10.12.2008 15:22 MSG-Nr: [ 526947 ] | 6215 x gelesen |
Grundgesetz
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Patrick ÖsterlenMan kann den "Dienst an der Waffe" nach dem man einberufen wurde und schon in der Kaserne ist nur in den ersten 3 Monaten verweigern.
Das bestreite ich einfach mal, da es sogar Berufssoldaten gibt, die nach vielen Jahren den Dienst verweigert haben. Ich kann im GG auch keine Fristenregelung finden.
Faktisch wird es natürlich ein Problem darstellen, dass der Antrag noch vor Ende der Dienstzeit bearbeitet sein wird...
Geschrieben von Patrick ÖsterlenAber dafür muss man eine Verweigerung von mindestens 2 DIN A4 Seiten schreiben und eine sehr gute Begründung bringen.
Ja. Und sich vermutlich auf einige sehr unangenehme Wochen einstellen...
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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| 10.12.2008 14:41 |
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Katj7a R7., Köln |
| 10.12.2008 14:46 |
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