Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Reflektionsband wie LKW´s | 38 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 526919 |
Datum | 10.12.2008 13:25 MSG-Nr: [ 526919 ] | 15818 x gelesen |
Infos: | 09.12.08 Signalbild bei FW-fahrzeugen BaWü 08.12.08 Forschungsprojekt "Rückwärtige retroreflektierende Werbung auf Lkw" 08.12.08 Grundlage: ECE 104 07.12.08 Google Konturmarkierung
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Ulrich Cimolino
und selbiges lehnen m.W. HH und Hessen als Rechtsgrundlage schlicht ab.
was formell richtig ist, weil die AKE selbst keine Rechtskraft hat, sondern "nur eine Informationsschrift" ist, die beschreibt, welche Rechtsvorschriften gelten.
Da wird beim Punkt:Scheinwerfer für Abblendlicht
auf die EU-Richtlinie 76/756/EWG und auf § 50 StVZO verwiesen.
Und weil keiner die Vorschriften (insbesondere sich -ständig ändernde- EU-Richtlinien) immer gleich griffbereit hat, wird im anschließenden Text aufgeführt, was in den Vorschriften steht.
Wer selbst nachlesen möchte:
Richtlinie 97/28/EG vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG
Punkt 5.9:
Bestehen keine besonderen Vorschriften, so darf keine Leuchte Blinklicht ausstrahlen, ausgenommen die Fahrtrichtungsanzeiger und das Warnblinklicht.
Das ist geltendes Recht in Europa, auch wenn teilweise (leider nicht nur in einigen Feuerwehren!) nach dem Grundsatz gehandelt wird: Was ich nicht kenne, gilt für mich nicht.
Jeder Jurist lernt aber im ersten Semester: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Also: Adè Springlicht!
Um es vorwegzunehmen:
Den Spruch "du mit deinen Vorschriften" hab ich oft genug gehört.
Es sind nicht meine Vorschriften (ich hab sie nicht gemacht, muss aber mit ihnen leben).
Ob man sie be- oder missachtet, dass ist eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Aber dann muss auch die Bereitschaft da sein, mögliche Konsequenzen zu tragen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 07.12.2008 22:01 |
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., Freudenberg |
| 07.12.2008 22:05 |
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., Zell am Ebersberg | |