News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge | ||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 526863 | ||
Datum | 09.12.2008 22:17 MSG-Nr: [ 526863 ] | 10071 x gelesen | ||
Hier eine Zusammenfassung zum Thema Aufsichtspflicht Unter anderem steht da "Nirgendwo ist der genaue Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht gesetzlich festgeschrieben. Von daher gibt es auch keine 100% umfassende und verlässliche Regelung, ob und wie nun die Aufsichtspflicht erfüllt ist." Natürlich ist es angebracht, dass der Verantworltiche der Übung dem Jugendfeuerwehrwart Bescheid gibt. Wenn nicht, viel Spaß, dann soll er mal schön auf die Kinder aufpassen und mit den Eltern absprechen, wann die Kids nach Hause kommen und was sie bei der Übung machen. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|