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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 526860 | ||
Datum | 09.12.2008 21:55 MSG-Nr: [ 526860 ] | 10143 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch was steht im JSchG über Aufsichtspflicht? Z: b: Das vereinbart werden muß was unter der Aufsicht geschieht. Jugendfeuerwehren veranstallten deshalb regelmäßig Elternabende und informieren über ihr Dienstgeschehen. Es ist deshalb nicht zwangsläufig so das "Opfer spielen" dazu gehört. Sollte da etwas passieren könnte das ganz schon nach Hinten los gehen Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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