Rubrik | Taktik |
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Thema | AAO Busunfall | 82 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 526804 |
Datum | 09.12.2008 17:05 MSG-Nr: [ 526804 ] | 33205 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Landkreis
Verkehrsunfall
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Gerätewagen Sanitätsdienst, ggf um eine Ziffer ergänzt, die angibt, für wie viele Verletzte das Material ausgelegt ist.
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Johannes KrauseDa ich deinen Landkreis nicht kenne, hab ich die KTW als theoretische Möglichkeit mit ins Spiel gebracht.
Ist nicht mein LK !
Geschrieben von Johannes KrauseFahren sollte die "Vorrauseinheit". Alles was darüber hinausgeht, ist abhängig von dem, was ich zur Verfügung habe.
Falscher Ansatz, Grundsätzlich stehen Dir in ganz Deutschland 1,8 Mio Einsatzkräfte zur Verfügung,
weil die alle alarmierbar sind ,-)
Der Erste Abmarsch muß in der Lage sein,
das zu erwartenden Schadensereignis auch abarbeiten zu können.
Bei einem VU Bus ist die AGBF der Meinung, das die planerischen 50 Verletzten jeder Kreis/ kreisfreie Stadt abarbeiten kann.
In NRW ist dies mit der Auslieferung der AB_MANV und GW-SAN heute i.d.R. auch flächendeckend sichergestellt.
Geschrieben von Johannes KrauseAndersrum müsste bei der Maximal-Idee auch immer gleich ein Ersatzbus u.ä. anfahren lassen
Warum ?
Geschrieben von Johannes Krausehabt ihr das in eurer AAO
Reicht Dir das ?
Fw 7 M-BUS
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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