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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | muss Jugendwart informiert werden? | 51 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 526794 | |||
Datum | 09.12.2008 16:41 MSG-Nr: [ 526794 ] | 12111 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = wenn die Jugendfeuerwehr als vermisste Personen an einer Übung der Aktiven teilnimmt, muss der Jugendwart darüber informiert sein? Oder hat der Ortsbrandmeister das Recht in einem solchen Fall über die JF zu bestimmen? Da die Jugendfeuerwehren nur an den für sie angesetzten Übungs- und Ausbildungsdiensten teilnehmen dürfen (§ 8 II HBKG) und diese üblicherweise vom Leiter der Jugendfeuerwehr (=Jugendfeuerwehrwart, §8 I HBKG) festgesetzt werden, so sollte man schon davon ausgehen dürfen, daß dieser zu unterrichten ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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