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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 526776 | ||
Datum | 09.12.2008 15:56 MSG-Nr: [ 526776 ] | 9000 x gelesen | ||
Hey soweit ich weiss besteht eine Stellenausschreibungspflicht nur für den Dienstherrn von Beamten gemäß § 8 BBG bzw. nach den entsprechenden Landesbeamtengesetzen. Daneben können Stellen auch nur "intern" ausgeschrieben werden... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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