Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Reflektionsband wie LKW´s | 38 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 526648 |
Datum | 09.12.2008 07:54 MSG-Nr: [ 526648 ] | 16069 x gelesen |
Infos: | 09.12.08 Signalbild bei FW-fahrzeugen BaWü 08.12.08 Forschungsprojekt "Rückwärtige retroreflektierende Werbung auf Lkw" 08.12.08 Grundlage: ECE 104 07.12.08 Google Konturmarkierung
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Tja Ulrich,
Prüfer sind wohl doch auch nur Menschen und somit fehlbar,
denn irgendwie finde ich in §70(1) nix davon, das die höheren Verwaltungsbehörden Ausnahmen vom § 52 zulassen können oder dürfen ...
Wenn du auf 70(4) anspielst, geht zwar einiges, dummerweise allerdings nicht alles.
Und genau aus den Gründen hat doch das IM-NRW den Erlass zur Farbgestaltung von Rettungsdienstfahrzeugen herausgebracht,
oder das IM-BaWü per Erlass die Farbgebung und Verwendung von Reflexfolien an Feuerwehrfahrzeugen geregelt.
oder die einzelnen Bundesländer die Gestaltung der Polizeifahrzeuge ....
Auch, wenn Prüfer hundertfach Beklebungen oder Lackierungen zulassen, die nicht richtlinienkonform sind, macht es die Sache trotzdem nicht legal.
:)
Ich weiss auch nicht, wo das Problem liegt, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Ich bekomme den Satz "Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von § 49a erteilt am 28.11.2003 vom UVM Ba-Wü mit Az. 37-3861.6-02/33: Signalbild mit Leuchtstoffen oder rückstrahlenden Mitteln nach ECE 104“ problemlos in die Papiere eines Dienst-KFZ eingetragen ...
:)
Wäre vielleicht eine Idee, so entsprechenden Erlass auch in anderen Bundesländern anzuregen - im Interesse der Sicherheit der Einsatzkräfte - oder?
Beste Grüße
Udo Burkhard
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| 07.12.2008 22:01 |
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., Freudenberg |
| 07.12.2008 22:05 |
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., Zell am Ebersberg | |