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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerscheinproblematik | 132 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Königsbrunn / Bayern | 526621 | ||
Datum | 08.12.2008 22:41 MSG-Nr: [ 526621 ] | 81557 x gelesen | ||
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Das klärt genau grad mein Anwalt. Letztendlich entscheidet nun der Staatsanwalt wie es weiter geht. Also das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz macht es der Gemeinde ziemlich einfach an Ihr Geld zu kommen, kannst mal nachlesen §45 und §61. Ich habe nichtmal ein Einschreiben bekommen. Ich halte sicherlich die Öffentlichkeit darüber informiert. Meine Reaktion ist sicherlich nachvollziehbar. | ||||
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