Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Erkenntnis? war: Es kommt leider immer wieder vor.... | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 526609 |
Datum | 08.12.2008 21:44 MSG-Nr: [ 526609 ] | 6556 x gelesen |
Infos: | 09.12.08 Auswahl von PSA - Broschüre der Unfallkassen 08.12.08 SächsFwVO Anlage 3 08.12.08 SächsFwVO
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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Innenminister
Tach, Post!
Geschrieben von Daniel GehlenMit Erlass des Innenministeriums wurden ja auch HupF Teil 1-3 eingeführt
Das war zu einer Zeit als man in Deutschland noch dachte man könne sich aus dem europäischen Recht einfach so ausklammern, wenns einem nicht passt. Die Kommission und später dann der EuGH waren da etwas anderer Ansicht. Von daher halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass irgendein Bundesland irgendeine HuPF - oder auch nur einen Teil davon - jetzt noch einführen wird. Die letzten waren die Sachsen, die haben die HuPF ungefähr zu dem Zeitpunkt eingeführt als Schleswig-Holstein den entsprechenden Erlaß gerade wieder aufgehoben hatte.
Geschrieben von Daniel GehlenDa kannst du mit Argumenten kommen wie du willst, es wird dann immer geantwortet: "Überhosen sind bei uns nicht eingeführt",
In dem Zusammenhang wäre es sicherlich mal interessant zu erfahren, wie (bzw. mit welchem Schreiben) denn so manche Fahrzeugkreation im Saarland eingeführt wurde.
Geschrieben von Daniel Gehlen"Überhosen sind zu teuer und nicht gefordert"
Naja, das "nicht gefordert" falsch ist (weil halt in der UVV doch gefordert) hatten wir ja bereits.
Geschrieben von Daniel Gehlen"Wenn wir so was haben sollten, dann hätte das Ministeium das schon gefordert",
So wie die Fahrzeugkreationen?
Geschrieben von Daniel GehlenDa kannst du nix machen außer auf den Erlass des IM hoffen der HupF 4 im Saarland einführt.
Nochmal: Der wird nicht kommen. Ebenso wie es keinen Erlass geben wird, dass man vorm Haufen machen die Hose runterläßt.
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist recht eindeutig: Nicht das Ministerium ist verantwortlich, sondern der jeweilige Unternehmer. Aber vermutlich brauchen wir erst einen Feuerwehrkommandanten, der wegen fahrlässiger Körperverletzung in den Bau geht, bevor das eine Minderheit (zum Glück) begreift. Dann geht von denen wieder das große Gejaule los (siehe Führerscheine etc.) und der Rest wird dann dastehen und sagen "Wo ist das Problem?"
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."
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| 06.12.2008 18:50 |
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Tobi7as 7L., Riegelsberg Es kommt leider immer wieder vor.... |
| 07.12.2008 12:11 |
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Jan 7S., Wallenhorst | |