Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Erkenntnis? war: Es kommt leider immer wieder vor.... | 42 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 526478 |
Datum | 08.12.2008 11:59 MSG-Nr: [ 526478 ] | 6771 x gelesen |
Infos: | 09.12.08 Auswahl von PSA - Broschüre der Unfallkassen 08.12.08 SächsFwVO Anlage 3 08.12.08 SächsFwVO
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo!
Geschrieben von Christi@n PannierDer Gesetzgeber wird keine Überhosen zur Pflicht machen, mach dir da mal keine falsche Hoffnungen. Es gibt eine eindeutige Forderung im § 12 der UVV Feuerwehren, das sollte eigentlich ausreichen.
In Sachsen hat sich hinsichtlich Überhosen erst umfassend was getan, als 2005 diese Sätze
"Als Mindestausstattung bei der Brandbekämpfung ist für Tätigkeiten im unmittelbaren Gefahrenbereich einer möglichen Stichflammenbildung die Feuerwehrüberjacke und eine Feuerwehrüberhose Typ B in Verbindung mit weiteren Schutzkleidungsteilen zu tragen. Die Schutzwirkung der Feuerwehrüberhose Typ B wird auch durch Tragen der Feuerwehrhose und der Feuerwehrüberhose Typ A erreicht. Außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches einer möglichen Stichflammenbildung kann anstelle der Feuerwehrüberjacke und Feuerwehrüberhose eine Feuerwehrjacke und Feuerwehrhose verwendet werden."
in der Anlage zur SächsFwVO aufgetaucht sind. Die Regelungen der Unfallkassen, die Überbekleidung und auch Feuerschutzhauben fordern (welche in der Verordnung nicht berücksichtigt wurden), gab es schon deutlich früher. Hat allerdings nicht so viele Feuerwehren interessiert...
MkG Sascha
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| 06.12.2008 18:50 |
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Tobi7as 7L., Riegelsberg Es kommt leider immer wieder vor.... |
| 07.12.2008 12:11 |
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Jan 7S., Wallenhorst | |