Hallo,
In der Gefahrenzone ist grundsätzlich mit Durchströmung zu rechnen. Also Berühren (bis 1kV AC) bzw. durch Lichbogenüberschlag.
Man spricht deshalb hier auch von "Arbeiten unter Spannung". Die wirkliche Durchströmung muß natürlich verhindert werden. Das kann man durch isolierende Abdeckungen/Werkzeuge, aber auch durch Begeben auf das gleiche Spannungsniveau erreichen. Bleibt natürlich den el-techn. Fachkräften vorbehalten.
Die Annäherungszone ist die max. Annäherung mit Werkzeugen oder Körperteilen, welche bei entspr. Spannungshöhe auch dem "Laien" noch ungefährlich möglich ist. Hier ist berücksichtigt, das durch unbedachte oder nicht verhinderbare Bewegung (Arme ausstrecken/Leiterschwingung) auf keinen Fall die G.-Zone erreicht wird.
Deshalb kommt es auch zu vielleicht unlogischen Schlüssen, wie sie die VDE 0132 manchen widerspiegelt. Aber wie soll man das denn anders formulieren um auf die Gefahr explizit hinzuweisen?
(jeder der einen Stecker in eine Dose steckt nähert sich der Niederspannung <1m, das hier bei funktionierender Schutzabdeckung eigentlich ungefährlich ist. Aber wie sieht die Steckdose bezüglich seiner schützenden isolierenden Abdeckungen im Brandfall aus? - da gibt es genug Spielräume einer Gefährdungsanalyse)
Geschrieben von Jan Ole Unger
Wenn ich die VDE 0132 korrekt interpretiere (siehe meinen anderen Beitrag), dann kann ich zu Rettungsarbeiten eine Annäherung von 1,5m bei 25kV zulassen, ohne dass eine Gefährdung für das Rettungspersonal besteht.
Ich weiß jetzt nicht, wie Du ausgerechnet auf 25kV kommst, aber die 1,5m sind der Schutzabstand bis 30kV welche auch unter "Aufsicht" erlaubt sind.
Die wirklich Gefahrenzone beginnt "erst" bei 0,32m, die "Normannäherungszone" ist 1,32m.
Da dürfte aber dann kein cm Sicherheitsreserve mehr drin sein, oder?
Doch siehe G.-Zone, A.-Zone...
mkg hwk
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