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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Dokumentation beim RTW-Einsatz | 10 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 525889 | ||
| Datum | 04.12.2008 15:34 MSG-Nr: [ 525889 ] | 5829 x gelesen | ||
Geschrieben von Lothar Leithäuser Gibt es eine Dokumentationspflicht von RTW - Einsätzen ohne NA in NRW? Genau wie Stefan schon schrieb, bin auch ich der Meinung, dass es da keinen Gesetzestext geben wird und auch nicht braucht, da diese dem reinen Selbstschutz dient und schon von daher geführt werden sollte. Dieses Entbindet jedoch nicht davon, seine Entscheidungsfindung und Handlungen ggf auch vor Gericht begründen oder belegen zu können. Hierzu dient dann eben die Technische oder per Hand (ETB) geführte Dokumentation, in der auch der dazugehörigen Funkverkehr stichwortartig aufgezeichnet/niedergeschrieben werden sollte, soweit es sich um die zur Entscheidung beitragenden Faktoren handelt. Hier mal ein Auszug Die Notwendigkeit zur Dokumentation der Telekommunikation der BOS ergibt sich auf Grund folgender Erfordernisse: • Nachvollziehbarkeit des Einsatzgeschehens als Entscheidungsgrundlage im Einsatz, • wiederholtes Wiedergeben von dokumentierter Telekommunikation bei Problemen mit der Verständlichkeit oder der zeitlichen Abfolge von Informationen und • Nachvollziehen des Einsatzverlaufes zur Auswertung von Einsätzen. Außerdem muss die gerichtsfeste Dokumentation von Telekommunikation zu Beweiszwecken möglich sein. Quelle: http://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Aufgaben/BOSDigitalfunk/__download/leistungsmerkmale-digitalfunk,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Gruss Jürgen Wenzel 3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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