Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Blaulichter | 23 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 525615 |
Datum | 02.12.2008 21:29 MSG-Nr: [ 525615 ] | 9951 x gelesen |
Geschrieben von Udo BurkhardDeine Antwort setzt voraus,
das du das an mich gerichtete Schreiben kennst ... was ich allerdings für Unwahrscheinlich halte. :)
Das hast du falch verstanden! Ich meinte die Kollegen, die nicht lesen konnten, nicht dich!
Geschrieben von Udo BurkhardNur warum fahren dann so viele Firmen, Organisationen und Privatpersonen mit Reflexbeklebung oder mit einer Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe (gilt als Beleuchtungseinrichtung) herum?
Weil die Auffassung vorherrscht, dass viele Regeln nur für andere gelten!
(Beispiele (nicht nur aus der Feueurwehr)
-Gschwindigkeitüberschreitungen,
-Parken im Halteverbot,
-Anbau von nicht zugelassenen Teilen an Fahrzeuge,
-Normfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen)
Geschrieben von Udo BurkhardWenn es sich dabei um eine generelle Ausnahmegenehmigung bzw. einen Erlass des Landes Thüringen handelt, hätte ich daran Interesse, bitte PM.
Die gibt es nach meinem derzeitigen Wissen nicht. Ich prüfe das noch mal und dann PM!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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