Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Blaulichter | 23 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 525530 |
Datum | 02.12.2008 13:09 MSG-Nr: [ 525530 ] | 10168 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Deine Antwort setzt voraus,
das du das an mich gerichtete Schreiben kennst ... was ich allerdings für Unwahrscheinlich halte. :)
Selbstverständlich sind bei der Anbringung von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen die geltenden Regelungen und Bestimmungen zu beachten und bei Abweichungen von diesen Regelungen ist eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erforderlich.
Nur warum fahren dann so viele Firmen, Organisationen und Privatpersonen mit Reflexbeklebung oder mit einer Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe (gilt als Beleuchtungseinrichtung) herum?
Müsste ja eigentlich bei der HU auffallen und beanstandet werden ....
Ich hoffe ja, das für die im Raum Erfurt eingesetzten Fahrzeuge mit Beklebung in Tageslichtleuchtfarbe eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. ;)
Wenn es sich dabei um eine generelle Ausnahmegenehmigung bzw. einen Erlass des Landes Thüringen handelt, hätte ich daran Interesse, bitte PM.
Das zuständige Ministerium hat auf meine Anfrage im vergangenen Jahr die Existenz von Ausnahmegenehmigungen ausdrücklich verneint.
Diese Bitte geht auch in die anderen Bundesländer: Wenn euch entsprechende Erlasse oder Ausnahmegenehmigungen bekannt sind, bitte PM.
BTW: Für BaWü gibt es einen entsprechenden Erlass.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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