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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Blaulichter | 23 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 525515 | ||
Datum | 02.12.2008 12:07 MSG-Nr: [ 525515 ] | 10217 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo Burkhard Ich hab hier eine schriftliche Bestätigung einer in Deutschland ansässigen namhaften Prüforganisation, das ihre Mitarbeiter nicht in der Lage sind, an Fahrzeugen angebrachte unzulässige Beleuchtungseinrichtungen (es ging um Reflexfolien) zu erkennen. Ja wer lesen kann, ist manchmal im Vorteil. Zu den solchen Folien gibt es auch Festlegungen, die in dem Schreiben aufgeführt sind. Nur damit es richtig gestellt ist: Das Schreiben selbst ist nicht verbindlich, sondern nur informativ. Es wird jedoch immer auf die geltenden Bestimmungen verwiesen (StVZO, EU, usw.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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