Rubrik | Jugendfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Bekleidung JF, Fragen... | 28 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 525323 |
Datum | 01.12.2008 15:08 MSG-Nr: [ 525323 ] | 7721 x gelesen |
Infos: | 01.12.08 Bekleidungsrichtlinie der DJF
|
Hallo Manuela,
Geschrieben von Manuela v. HäfenBei Durchsicht der Lauffeuer habe ich in einer Anzeige gelesen, das die Bekleidung (von Clientel) nach den Vorschriften der "Deutschen Jugendfeuerwehr" hergestellt wird. Mich würde schlichtweg mal interessieren, was diese Vorschrift beinhaltet.
Es gibt eine Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr, die auch Wetterschutzbekleidung beinhaltet:Klick
Kein Wunder - denn wer meint, das die Baumwollhose und -jacke für kälteres oder gar naßkaltes, windiges Wetter geeignet ist, der irrt sich. Der Wind geht da durch - und auch durch die übliche längere Unterwäsche.
Völlig richtig! Wenn bei solchem Wetterbedingungen Jugendfeuerwehrdienst im Freien abgehalten werden soll, muss die Gemeinde entsprechende Wetterschutzkleidung zur Verfügung stellen, vgl. auch § 23 GUV-V A1 Grundsätze der Prävention:
"Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens
Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen."
MkG Sascha
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|