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Thema | Diebstahl von Ausrüstung aus Feuerwehrfahrzeugen während Einsatz/Übung | 56 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 524959 | ||
Datum | 29.11.2008 15:46 MSG-Nr: [ 524959 ] | 21809 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Wie sieht es eigentlich mit Inventurpflichten bzw. der Pflicht zur Führung von Iventarlisten bei den Kommunen aus? Was ist da bzw. ist da überhaupt was vorgesehen? Hallo Marc, wo lebst du? Letztes Jahr bei der Rechnungsprüfung des Landratsamtes haben wir erfahren, dass die Feuerwehren der Gemeinde als Einzige im ganzen Landkreis ihr Inventar erfasst haben. Aber auch nserer gemeindlicher Bauhof ist noch nicht soweit, obwohl es eigentlich gefordert wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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