Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 524883 |
Datum | 29.11.2008 11:27 MSG-Nr: [ 524883 ] | 7749 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Philipp EschenlohrSchlüssel abziehen und Auto gegen unbefugten Zugriff sichern ist die Pflicht eines jeden Autofahrers.
??
Ich lehne mich da an den rechtfertigenden Notstand an und lasse es gut sein.
Geschrieben von Philipp EschenlohrIm Rettungsdienst ist das Fahrzeug grundsätzlich so aufzustellen, daß andere Einsatzkräfte nicht behindert werden, sonst hat man von vornerein was falsch gemacht
Gibt aber auch mal die Lageänderung.
Geschrieben von Philipp EschenlohrBeim Verkehrsunfall bin ich neben oder nahe beim Fahrzeug und habe eine Überwachungsmöglichkeit.
Hab ich auch schon anderes erlebt. Entweder das mein RTW ganz wo anders gestanden hat oder ich für das Auto keine Zeit hatte.
Geschrieben von Philipp EschenlohrWas erzählt ihr denn dem Chef/der Versicherung/der Polizei/der Presse wenn Ausrüstungsgegenstände oder gleich das ganze Auto fehlen?
Herr XXX es war so wie immer. Es waren Menschenleben in Gefahr.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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