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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 524840 | ||
Datum | 29.11.2008 09:34 MSG-Nr: [ 524840 ] | 7964 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Leiste ...Recht so !!! Hoffentlich bist du immer in der Lage als in Bruchteilen von Sekunden richtig abzuschätzen und die nortwendigen Maßnahmen (zb. Halteverbot beachten) durchzuführen. ich denke das du da nicht bis zum Ende deiner Äußerung gedacht hast. Jedenfalls kann es bei der hektik eines Einsatzes schon geschehen das die besatzung vergisst zumindest den schlüssle abzuziehen. Vielleicht wars nur eine Ausnahme als welchen Gründen auch immer, weshalb der Schlüssel noch steckte. | ||||
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