Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Erhöhung der Übungszahlen um 100% | 32 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 524607 |
Datum | 28.11.2008 10:25 MSG-Nr: [ 524607 ] | 9970 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
grundsätzlich ist dieses Vorgehen/Vorhaben richtig. Wir haben bei uns auch die Ausbildungsstunden angehoben (und stellen fest, es reicht eigentlich immer noch nicht). Wir treffen uns alle 3 Wochen zur Ausbildung.
Und ja, die FwDV 2 gibt als Mindestzahl die 40 Stunden an. Und wenn dann (wie z.B. bei uns) in der Feuerwehr noch Mitglieder sind, die im Schichtdienst arbeiten, muss denen doch auch ermöglicht werden, dass sie ihre 40 Ausbildungsstunden erreichen können. Und das geht nur, wenn deutlich mehr als 40 Stunden angeboten werden.
Habt ihr vielleicht noch Atemschutztechnik ? Dann erhöhen sich die 40 Stunden auch wieder.
Und nein, ausgetreten ist deshalb niemand. Am Anfang gabs auch Fragen, ob das denn sein muss. Plausible Erklärungen helfen dann, damit die Leute das auch verstehen.
Und wenn ich mir unsere Sonderaufgaben und die Technik dazu anschaue, weiß ich, wo ich mit 40 Stunden bin:
40 Stunden gemäß FwDV 2 + Fortbildung Atemschutzgeräteträger + Fortbildung CSA-Träger + Fortbildung ABC-Einsatz + ..........
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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