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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliches zur Ölspurbeseitigung | 8 Beiträge | ||
Autor | Wild8eri8ch 8v., Lichtenau (Krs.Paderborn) / NRW | 524171 | ||
Datum | 26.11.2008 14:27 MSG-Nr: [ 524171 ] | 6610 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Sehr geehrter Herr Mayer, zu den Fragezeichen: Welches Ölbindemittel ist richtig ?: Erfolgreiches Suchen ! Wie aufbringen ?: Öltiger ist ein gutes Gerät, wenn der Ölbinder prima rieselfähig ist, nicht staubt, nicht mülmt. Richtiges Abräumen muss schon bei der Beschaffung des Bindemittels bedacht werden. Zu den Rechtsgrundlagen gehört das USchadG. Benutztes Ölbindemittel liegen lassen mit der Begründung "das geht nicht anders", ist nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist Liegenlassen, bis der Bauhof Stunden oder Tage später die Schlussreinigung macht. Kehrgeräte/Kehrmaschinen finden Sie bei www.bauhof-online.de . Grüss Gott nach Germing W.von Haxthausen | ||||
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