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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliches zur Ölspurbeseitigung8 Beiträge
AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau (Krs.Paderborn) / NRW524171
Datum26.11.2008 14:27      MSG-Nr: [ 524171 ]6610 x gelesen
Themengruppe:
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gefahrgut
  • Pressearbeit

  • Sehr geehrter Herr Mayer,

    zu den Fragezeichen:
    Welches Ölbindemittel ist richtig ?: Erfolgreiches Suchen !
    Wie aufbringen ?: Öltiger ist ein gutes Gerät, wenn der Ölbinder prima rieselfähig ist, nicht staubt, nicht mülmt.

    Richtiges Abräumen muss schon bei der Beschaffung des Bindemittels bedacht werden. Zu den Rechtsgrundlagen gehört das USchadG.
    Benutztes Ölbindemittel liegen lassen mit der Begründung "das geht nicht anders", ist nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist
    Liegenlassen, bis der Bauhof Stunden oder Tage später die Schlussreinigung macht.

    Kehrgeräte/Kehrmaschinen finden Sie bei www.bauhof-online.de .

    Grüss Gott nach Germing
    W.von Haxthausen

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     26.11.2008 01:42 Andr7eas7 M.7, Germing
     26.11.2008 06:54 Rico7 H.7, Hirschberg
     26.11.2008 12:37 Jörg7 S.7, Grünberg
     26.11.2008 12:43 Magn7us 7H., Pöttmes
     26.11.2008 12:53 Anto7n K7., Mühlhausen
     26.11.2008 13:07 Magn7us 7H., Pöttmes
     26.11.2008 14:27 ., Lichtenau (Krs.Paderborn)
     13.10.2009 14:20 Gerh7ard7 S.7, Baddeckenstedt

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