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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliches zur Ölspurbeseitigung | 8 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 524149 | ||
Datum | 26.11.2008 12:53 MSG-Nr: [ 524149 ] | 6579 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Auf alle Fälle gehört zur fachgerechten Beseitigung einer Ölspur mehr als nur Ölbinder draufstreuen, bisschen rumschabbeln und wieder wegkehren! (-->z.B. anschließende Naßreinigung mit entsprechendem Gerät) Stimmt. Darum wird bei uns auch jetzt immer öfter eine Fachfirma, die es aber erst seit Kurzem gibt, alarmiert. Finde ich auch gut so. Geschrieben von Magnus Hammerl Die letztendliche Freigabe der Straße wird bei uns i.d.R. vom Straßenbaulastträger gemacht. Bleibt bei euch der "Stramot" bis zuletzt da und gibt die Straße für den Verkehr frei? Habe ich bis jetzt so noch nicht erlebt. Schilder aufstellen, das war´s dann. Egal ob Landkreis oder Freistaat Bayern. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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