Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 523960 |
Datum | 25.11.2008 20:47 MSG-Nr: [ 523960 ] | 6797 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
|
Funkgerät
Geschrieben von Christi@n PannierAlles zulässig, weil nach meiner Erinnerung im Technical File die Halterungen für FuG und Lampe als solche ausdrücklich beschrieben sind.
Die Halterungen? D.h. weil entsprechende Halterungen vorhanden und zertifiziert sind, könnte ich da x-beliebige Lampen und FuG-Typen anbringen? Erscheint mir nicht schlüssig im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Gefährdung durch diese Zusatzausrüstung...
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
deutscher Teil von firetactics.com
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 23.11.2008 19:15 |
|
Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |