Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523815 |
Datum | 25.11.2008 10:40 MSG-Nr: [ 523815 ] | 6932 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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Persönliche Schutzausrüstung
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Geschrieben von Christi@n PannierUli, ich hab dir jetzt mehrfach erklärt, dass die Kombination von PSA etwas völlig anderes ist als das Anbringen einer Nicht-PSA an einer PSA. Offensichtlich willst du es nicht verstehen.
Und? Was hilft das in der Diskussion? Gar nichts!
Christian, ich Dir nämlich jetzt schon mehrfach erklärt, dass sowohl das Ref. 8 der vfdb, wie auch die Exam (Infoblatt 3, dort gelber Kasten) und der befragte Richtlinienvertreter das irgendwie ganz anders sehen.
Ich verweise dazu auf diese Diksussion:
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=523103
Geschrieben von Christi@n PannierWas denkst du denn, was im Technical file bzgl. der Halterungen drinsteht? Glaubt du etwa beim BTTG sind alle merkbefreit?
Keine Ahnung, nutzt nur auf Basis der Mitteilung vom Ref. 8 bzw. dem dazugehörigen (oder basierenden) Infoblatt 3 gar nichts, siehe oben.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |