Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Regeln der Technik, war: PSA | 35 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523751 |
Datum | 24.11.2008 22:46 MSG-Nr: [ 523751 ] | 7035 x gelesen |
Infos: | 25.11.08 Infoblatt "Atemschutzgeräte für die Feuerwehr" von EXAM / Dekra
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Persönliche Schutzausrüstung
Funkgerät
Tach, Post!
Geschrieben von Adrian Ridderdann bitte noch einmal für mich Dummerchen: Welche Ausrüstungsteile auf dem verlinkten Bild sind für dich "PSA", die mit anderer PSA kombiniert wurde,
Schutzanzug, Pressluftatmer mit Atemanschluß, Helm, Notsignalgeber.
Geschrieben von Adrian Ridderund was is Nicht-PSA an einer PSA?
Funkgerät und Lampe (wobei ich die Anbringung der Lampe nicht nachvollziehen kann, weil es dafür eine Halterung auf der rechten Brust gibt).
Geschrieben von Adrian RidderUnd was davon wäre deiner Meinung nach zulässig und was nicht?
Alles zulässig, weil nach meiner Erinnerung im Technical File die Halterungen für FuG und Lampe als solche ausdrücklich beschrieben sind.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."
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| 23.11.2008 19:15 |
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Rain7er 7H., Schüttorf PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |